ZAR Fernstudium

Kommunalrechtsassistent/in

Der Fernlehrgang Kommunalrechtsassistent ermöglicht es den Teilnehmern, materiell-rechtliche Problemstellungen aus dem öffentlichen Recht zu bearbeiten, zu entscheiden und in juristisch korrekter Form als Gutachten, Votum oder im Stil eines Urteils zu präsentieren.

Ein Schwerpunkt des Lehrgangs bildet dabei das Kommunalrecht, so dass der Kurs hervorragend für Kommunalpolitiker und Stadt- bzw. Gemeinderatsmitglieder geeignet ist. Der Lehrgang ist so konzipiert, dass die landesrechtlichen Regelungen aller Bundesländer berücksichtigt werden.

Neben dem Kommunalrecht enthält der Lehrgang das Staatsrecht, die Grundrechte, das allgemeine Verwaltungsrecht, das Verwaltungsprozessrecht sowie als Teile des besonderen Verwaltungsrechts das Polizei- und Ordnungsrecht sowie das Baurecht.

Der Lehrgang Kommunalrechtsassistent (ZAR) vermittelt ein fundiertes Basiswissen im Öffentlichen Recht und im Kommunalrecht, das den Teilnehmer dazu befähigt,

  • kommunalpolitische Entscheidungen, Meinungskundgaben und Überzeugungen unter rechtlichen Aspekten argumentativ entweder begründen oder aber angreifen zu können,

  • das juristische Fachvokabular im öffentlichen und kommunalen Recht zu verstehen,

  • Rechte und Pflichten der in Gemeinden und Gemeindeverbänden tätigen Organe und Gremien zu kennen,

  • den rechtlichen Rahmen bei der Leitung, Sitzungsteilnahme und Beschlussfassung im Gemeinderat oder Stadtrat zu kennen und damit

  • Sicherheit und Überzeugungskraft bei der Tätigkeit in kommunalen Gremien zu gewinnen.

  • Zusätzlich erhält der Teilnehmer eine Grundausbildung im Staats- und Verwaltungsrecht.

Der Absolvent ist in der Lage, einen Sachverhalt unter juristischen Gesichtspunkten aufzunehmen und aufzubereiten. Darüber hinaus kann er Sachverhalte unter Vorschriften und deren Tatbestandsmerkmale subsumieren.

Der Lehrgang richtet sich an alle Personen und Interessenvertreter, die auf kommunaler Ebene politische Entscheidungen und die Orts- oder Regionalpolitik beeinflussen oder verstehen wollen. Angesprochen sind insbesondere:

  • Kommunalpolitiker

  • Stadt- und Gemeinderatsmitglieder

  • Angehörige politischer Parteien

  • Kommunale Sachbearbeiter

  • Journalisten und Autoren

  • Vertreter und Mitglieder von Bürgerinitiativen

  • Vertreter von Interessensverbänden aus Industrie, Handel und Handwerk

Vorbildung:

Rechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, können aber den Bearbeitungsaufwand erheblich vermindern.

Das Lehrmaterial besteht aus 3 Modulen /Skripten. Der Gesamtumfang beträgt ca. 340 Seiten (brutto). Jedes Modul / Skript enthält außerdem eine Einsendeklausur.

Einen Überblick über die Inhalte finden Sie in der nachfolgenden Übersicht. Einen detaillierten Überblick zum Inhalt finden Sie nachfolgend unter den Inhaltsverzeichnissen der Skripte.

Methodenlehre und Rechtsanwendungstechnik

Juristische Arbeitsmaterialien, Recherche, Rechtsanwendungstechnik, Sachverhaltsanalyse, Subsumtion, Gutachtentechnik, Darstellungsformen (Gutachtenstil, Urteilsstil, Votum).

Modul Öffentliches Recht I

Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Verfassungsgerichtsbarkeit.

Modul Öffentliches Recht II

Verwaltungsverfahrensrecht, Polizeirecht, Baurecht, Widerspruchsverfahren, Verwaltungsprozessrecht.

Modul Kommunalrecht

Aufgaben, Befugnisse, Wahl bzw. Zusammensetzung und Zuständigkeit von Gemeinde- und Stadtrat, Bürgermeister und Ausschüssen; der Geschäftsgang im Gemeinderat (Beschlussfassung, Rechtssetzung); Fraktionen (Fraktionszwang und Fraktionsausschluss); Kommunalverfassungsstreit; Einwohner und Bürger (Wahlrecht, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid); Kommunalwirtschaft; die Eingliederung der Gemeinden in die Staatsverwaltung (Selbstverwaltung; Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Kreise, Landrat, Kommunalaufsicht, Kommunalverfassungsbeschwerde); die verschiedenen Kommunalverfassungstypen.

Modul Öffentliches Recht I

Kapitel 1: Einführung

A. Das Öffentliche Recht im Rechtssystem

I. Der Standort des Öffentlichen Rechts im Rechtssystem

II. Materien des Öffentlichen Rechts

B. Entwicklung und Geschichte

Kapitel 2: Grundbegriffe

A. Formelles und materielles Recht

B. Beurteilungs- und Ermessensspielraum

C. Normenhierarchie

D. Handlungsformen der Verwaltung

Kapitel 3: Aufbau eines Öffentlich-rechtlichen Falles

A. Formell rechtmäßiges Verwaltungshandeln

I. Zuständigkeit

II. Form

III. Verfahren

B. Materiell rechtmäßiges Verwaltungshandeln

C. Tatbestandsmerkmale

Kapitel 4: Die Fallbearbeitungstechnik

A. Die Sachverhaltsanalyse

I. Die Bedeutung des Sachverhalts im Öffentlichen Recht

II. Methoden der Sachverhaltsanalyse

1. Die Fragestellung

2. Die zeitliche Ordnung des Sachverhalts

3. Die Argumente der Beteiligten

B. Das Finden von Ermächtigungs- und Anspruchsgrundlagen

I. Kriterien für die Auswahl von Ermächtigungs- und Anspruchsnormen

II. Techniken zum Auffinden der Normen

C. Die Subsumtion

I. Aufwerfen der Frage

II. Definition

III. Eigentliche Subsumtion

IV. Auslegung im Rahmen der Subsumtion

1. Historische Auslegung

2. Teleologische Auslegung

3. Systematische Auslegung

4. Grammatikalische Auslegung

5. Genetische Auslegung

6. Verfassungskonforme Auslegung

D. Darstellungsformen

I. Das Gutachten

1. Aufbau und Gliederung

2. Der Gutachtenstil

II. Das Urteil

III. Das Votum

IV. Hausarbeiten und Klausuren

E. Juristische Arbeitsmaterialien

I. Gesetzestexte

II. Kommentare

III. Sonstiges Schrifttum

1. Zeitschriften

2. Lehrbücher und Fallsammlungen

3. Urteilssammlungen

IV. Juristische Datenbanken

Kapitel 5: Verfassungsrecht

A. Staatsorganisationsrecht

I. Die Staatsmerkmale

1. Republik

2. Demokratie

3. Rechtsstaatlichkeit

4. Sozialstaatlichkeit

5. Bundesstaatlichkeit

II. Die obersten Bundesorgane

1. Bundespräsident

2. Bundestag

3. Bundesregierung

4. Bundesrat

III. Wichtige Staatsfunktionen

1. Gesetzgebung

2. Verwaltung

3. Rechtsprechung

4. Finanzverfassung

B. Grundrechte

I. Allgemeine Grundrechtslehren

II. Einzelne Grundrechte

1. Menschenwürde

2. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

3. Freiheit der Person

4. Allgemeine Handlungsfreiheit

5. Gleichheit

6. Glaubensfreiheit

7. Meinungsfreiheit

8. Kunstfreiheit

9. Versammlungsfreiheit

10. Berufsfreiheit

11. Eigentum

C. Verfassungsgerichtsbarkeit

I. Die Verfassungsbeschwerde

II. Das Organstreitverfahren

III. Das Normenkontrollverfahren

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Modul Öffentliches Recht II

Kapitel 1: Verwaltungsrecht

A. Allgemeines Verwaltungsrecht

I. Der Träger der Verwaltung

1. Der Verwaltungsaufbau

2. Behörden

3. Körperschaften

4. Anstalten des öffentlichen Rechts

II. Die Grundsätze des Verwaltungshandelns

1. Recht- und Gesetzmäßigkeit

2. Gleichheitsgrundsatz

3. Verhältnismäßigkeit

III. Formen des Verwaltungshandelns

1. Verwaltungsakt

a) Merkmale des Verwaltungsaktes

b) Der fehlerhafte Verwaltungsakt

c) Nebenbestimmungen des Verwaltungsaktes

d) Wirksamkeit und Bestandskraft

2. Öffentlich-rechtlicher Vertrag

3. Schlicht hoheitliches Handeln

IV. Verwaltungsvollstreckung

B. Polizeirecht

I. Rechtsquellen des Polizei- und Ordnungsrechts

II. Polizeibehörden

III. Recht- und Zweckmäßigkeitsprüfung von Polizeiverfügungen

1. Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

2. Störer

3. Mittelauswahl

C. Baurecht

I. Bauordnungsrecht

II. Bauplanungsrecht

Kapitel 2: Verwaltungsprozessrecht

A. Außergerichtlicher Rechtsschutz

I. Widerspruchsverfahren

1. Zulässigkeit

2. Begründetheit

II. Sonstige Rechtsbehelfe

B. Gerichtlicher Rechtsschutz

I. Voraussetzungen und Aufbau einer Klage

II. Klagearten

1. Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

2. Leistungsklage

3. Feststellungsklage

4. Vorläufiger Rechtsschutz

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Modul Kommunalrecht

Kapitel 1: Einführung

A. Begriff des Kommunalrechts

B. Geschichtliche Entwicklung

I. Die Entwicklung kommunaler Selbstverwaltung

II. Die verschiedenen Kommunalverfassungstypen

C. Rechtsquellen

I. Europarecht

II. Verfassungsrecht

III. Einfach-gesetzliche Regelungen

IV. Satzungen und Verordnungen auf Ortsebene

D. Lernhilfe

Kapitel 2: Die Kommunalverwaltung im Staat

A. Träger kommunaler Selbstverwaltung

I. Gemeinden, Städte und Märkte

II. Gemeindeverbände

B. Die Kommunalverwaltung

I. Der grundsätzliche Aufbau der Verwaltung

II. Die Träger der Kommunalverwaltung im Verwaltungsaufbau

C. Die kommunale Selbstverwaltung

I. Inhalt der kommunalen Selbstverwaltung

II. Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung

1. Eingriff und verfassungsrechtliche Rechtfertigung

2. Verfahrensrechtliche Absicherung des Selbstverwaltungsrechts

D. Die Kommunalaufsicht

I. Die Rechtsaufsicht im eigenen Wirkungskreis

II. Die Rechts- und Fachaufsicht im übertragenen Wirkungskreis

III. Rechtsschutz gegen aufsichtsrechtliche Maßnahmen

E. Lernhilfe

F. Übungsfall

Kapitel 3: Organe und Mitglieder der Gemeinden

A. Gemeinderat und Stadtrat

I. Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeit

II. Zusammensetzung

III. Der Geschäftsgang im Gemeinderat

IV. Fraktionen

1. Fraktionszwang

2. Fraktionsausschluss

V. Ausschüsse

1. Arten von Ausschüssen

2. Die Zusammensetzung der Ausschüsse

VI. Der Beschluss im Gemeinderat und Ausschuss

1. Zuständigkeit

2. Verfahren

a) Beschlussfähigkeit

aa) Ordnungsgemäße Ladung

bb) Anwesenheitsmehrheit

cc) Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung

b) Ordnungsgemäße Beschlussfassung

3. Form

4. Folgen von Fehlern

VII. Die Rechtssetzung durch den Gemeinderat

1. Die Satzungsgebung

2. Rechtsfolgen von Fehlern bei Satzungen

3. Verordnungen

B. Lernhilfe

C. Bürgermeister

I. Wahl des Bürgermeisters

II. Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters

III. Die Sitzungsleitung durch den Bürgermeister

IV. Verpflichtungsgeschäfte und Vertretung der Gemeinde nach außen

D. Kommunalverfassungsstreitverfahren

I. Die Zulässigkeitsprüfung im Kommunalverfassungsstreitverfahren

II. Die Begründetheitsprüfung im Kommunalverfassungsstreitverfahren

E. Die Gemeindeangehörigen

I. Einwohner und Bürger

II. Rechte und Pflichten der Einwohner

1. Wahlrecht

2. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

3. Bürgerversammlung

4. Bürgerantrag

F. Lernhilfe

G. Übungsfall

Kapitel 4: Haushalt und Wirtschaft

A. Das Haushaltsrecht

I. Haushaltsgrundsätze

II. Finanzplanung und Haushaltssatzung

1. Haushaltsplan

2. Kreditermächtigungen

3. Verpflichtungsermächtigungen

4. Kassenkredite

5. Der Erlass der Haushaltssatzung

6. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben und Nachtragshaushaltssatzungen

III. Vermögenswirtschaft

1. Erwerb und Veräußerung von Vermögen

2. Öffentliche Nutzungsrechte

3. Nicht rechtsfähige (fiduziarische) Stiftungen

B. Kommunalabgabenrecht

I. Anzuwendendes Recht

II. Abgabearten

1. Verbrauch- und Aufwandsteuern

2. Beiträge

3. Gebühren

C. Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

I. Grundsätzliche Handlungsformen der Gemeinden

II. Rechtsformen und Zulässigkeit von gemeindlichen Unternehmen

III. Eigenbetriebe

IV. Selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts

V. Unternehmen in Privatrechtsform

D. Lernhilfe

Einsendeklausur Kommunalrecht

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Regeldauer: Die Regeldauer des Fernlehrgangs beträgt 3 Monate bei einem wöchentlichen Zeitaufwand von ca. 8 Stunden. Durch Mehraufwand oder Vorkenntnisse kann sich die tatsächliche Dauer individuell verkürzen. Im Durchschnitt ist mit einer Gesamtstundenzahl von ca. 105 (Zeit-) Stunden zu rechnen.

Höchstdauer: Die Regeldauer kann um bis zu 3 Monate überschritten werden. Nach Erreichen der Höchstdauer endet die Betreuungsleistung.

Eine Verlängerung der Betreuungsleistung über die Höchstdauer hinaus kann im Einzelfall aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zustande kommen.

Zur Anmeldung übersenden Sie uns das Anmeldeformular bitte per Post. Beginnen können Sie zu jedem gewünschten Termin - auch noch während des laufenden Monats. Wenige Tage nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung mit allen weiteren Informationen.

Sie erhalten zu Beginn des Lehrgangs das Unterrichtsmaterial und eine Anleitung. Das Lehrgangsmaterial ist aus sich heraus verständlich, Sie benötigen bis auf die Gesetzestexte keine weiteren Bücher. Eine Liste mit den benötigten Gesetzestexten befindet sich bei der Anleitung.

Sodann arbeiten Sie das Unterrichtsmaterial durch und lösen am Ende eines jeden Skriptes die zugehörige Einsendeklausur. Für die Übersendung der Einsendeklausuren sind keine Termine zu beachten. Sie können also ganz entspannt und nach ihrem individuellen Lernfortschritt ohne Zeitdruck vorgehen. Die Einsendeklausur erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen mit persönlichen Korrekturanmerkungen und einer Bewertung zurück.

Bei inhaltlichen Fragen können Sie sich jederzeit per Telefon, Post oder Mail an uns wenden. Im Lernzentrum ist außerdem ein Forum für die Teilnehmer eingerichtet.

Die erfolgreiche Teilnahme wird über die Einsendeklausuren festgestellt. Die Summe der in den Einsendeklausuren erreichten Bewertungen wird durch die Anzahl der Klausuren geteilt. Ergibt sich so mindestens die Bewertung "ausreichend", ist der Lehrgang erfolgreich abgeschlossen.

Wird die Bewertung "ausreichend" nicht erreicht, können einzelne Klausuren wiederholt werden. Eine Klausurwiederholung zur Notenverbesserung ist nicht möglich. Eine zusätzliche schriftliche Prüfung findet bei diesem Lehrgang nicht statt.

Postalische Version*: 500,00 €

Online-Version**: 400,00 €

Die Summe ist zahlbar in 4 monatlichen Raten, beginnend ab Lehrgangsbeginn.

Für Teilnehmer, die vorher bereits einen anderen ZAR-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, werden identische Module finanziell berücksichtigt.

Bei Gruppenanmeldungen (ab 3 Personen) wird ein Nachlass von 5 % gewährt. Der Gruppennachlass ist nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar.

*Postalisch bedeutet: Sie erhalten das Lehrgangsmaterial in Papierform per Post.

**Online-Version bedeutet: Sie erhalten das Lehrgangsmaterial im PDF-Format. Die PDF-Dateien können ausgedruckt werden.

Die erfolgreiche Teilnahme wird durch die Übersendung eines institutsinternen Zeugnisses, das die erreichte Gesamtnote enthält, dokumentiert.

Zusätzlich erhält jeder Teilnehmer eine institutsinterne Bescheinigung über die in den Einsendeklausuren erreichten Bewertungen.

Der Fernlehrgang Kommunalrechtsassistent (ZAR) eröffnet dem Teilnehmer beispielhaft die nachfolgenden Perspektiven:

Als Kommunalpolitiker kennt der Lehrgangsteilnehmer die Rechte und Pflichten der Gemeinden , Gemeinde- und Zweckverbände und kommunaler Gremien wie dem Stadtrat, dem Gemeinderat, dem Kreisausschuss, dem Bürgermeister und Landrat. Er kennt das Recht der Verwaltung im Überblick, insbesondere in den Bereichen allgemeines Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Baurecht und Verwaltungsprozessrecht. Er kennt die Stellung der Kommunen im Staatsgefüge und kann so die Grenzen und Möglichkeiten der Politik in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht besser einschätzen. Dies versetzt ihn in die Lage, seine Politik an praktisch mach- und durchsetzbaren Gesichtspunkten auszurichten. Umgekehrt kann er das Handeln des jeweiligen politischen Gegners auf diese Kriterien hin überprüfen und gegebenenfalls mit rechtlich fundierter Argumentation angreifen. Konkret kann er etwa zu geplanten Bauvorhaben oder ordnungsrechtlich relevanten Vorhaben mit rechtlichen Argumenten Stellung beziehen. Der zuvor rechtlich nicht oder nur unzureichend ausgebildete Kommunalpolitiker kann sich so einerseits gegenüber anderen Kommunalpolitikern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und andererseits zu in der Kommunalpolitik tätigen Juristen und Verwaltungsbeamten bezgl. des Fachwissens aufschließen.

Als Gemeinderats-, Stadtrats- oder Kreisausschussmitglied kennt der Lehrgangsteilnehmer seine Rechte und Pflichten und kann so in kommunalen Gremien effektiver und mit mehr Selbstsicherheit mitarbeiten. Er kennt den Geschäftsgang des Gemeinde- oder Stadtrates. Er weiß, in welchen Fällen er oder ein anders Mitglied wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung im Rat auszuschließen ist. Er kennt Grenzen und Möglichkeiten des Ordnungs- und Hausrechts während der Sitzungen. Er weiß, für welche Fragen und Entscheidungen der Rat, der Bürgermeister oder ein Ausschuss zuständig ist. Er kennt die Rechtsschutzmöglichkeiten im Falle einer unzulässigen Beschneidung seiner Rechte. Er kennt in den Grundzügen das Kommunalabgabenrecht, das Haushaltsrecht und die Grenzen und Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen.

Als Vertreter oder Mitglied einer Bürgerinitiative kennt der Lehrgangsteilnehmer die Grenzen und Möglichkeiten der Einflussnahme der Einwohner auf die Kommunalpolitik und konkret anstehende Entscheidungen auch außerhalb der Wahlen. Er kennt die Voraussetzungen und Wirkungen des Bürgerbegehrens, des Bürgerentscheids und anderer Mitwirkungsmöglichkeiten der Einwohner. Er ist in der Lage, in Sachfragen mit fundierter rechtlicher Argumentation den kommunalen Entscheidungsträgern gegenüberzutreten. Hierdurch kann er das zwischen rechtlich nicht ausgebildetem Bürger und ausgebildeten Verwaltungsbeamten bestehende Kräfteungleichgewicht zu seinen Gunsten verschieben. Er erhält außerdem eine Basisausbildung im allgemeinen Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Polizeirecht und Baurecht und ist somit z. B. in der Lage, eine an der Rechtswirklichkeit orientierte Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

Als Vertreter eines Interessensverbandes aus Industrie, Handel und Handwerk kann der Lehrgangsteilnehmer Grenzen und Möglichkeiten der Einflussnahme auf kommunalpolitische Entscheidungen besser abschätzen. Er kennt die Zuständigkeiten und gegenseitigen Abhängigkeiten der einzelnen Organe und Gremien.

Als Journalist oder Autor kann der Lehrgangsteilnehmer die Vorgänge in der Kommunal- und Regionalpolitik besser beurteilen und kompetenter kommentieren. Durch die Kenntnis der Staatsmerkmale, der Staatsorgane und deren Funktion auf Bundes- und Landesebene kann er die Bedeutung und Auswirkung von Gesetzesvorhaben auf die kommunale Ebene besser einschätzen.

Als kommunaler Sachbearbeiter oder Beamter auf Zeit in der Kommunalverwaltung erhält der Lehrgangsteilnehmer einen Einblick in den rechtlichen Rahmen kommunaler Verwaltungsarbeit. So kann er etwa als Bürgermeister, in der er in vielen Bundesländern die Funktion der Ortspolizeibehörde wahrnimmt, mit den Normen des Polizei- und Ordnungsrechts besser umgehen.

Als Angehöriger einer politischen Partei erhält der Lehrgangsteilnehmer eine fundierte Ausbildung in den Bereichen Staatsrecht, Staatsaufbau, Funktionen oberster Bundesorgane, Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Baurecht und Kommunalrecht. Diese Kenntnisse sind grundsätzlich dazu geeignet, den parteiinternen Aufstieg zu unterstützen.

Als interessierter Bürger erhält der Teilnehmer, der den Lehrgang mehr zu Informations- und Lesezwecken als aus beruflichen Gründen belegt, grundsätzliche Informationen zum Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Kommunalrecht. Er wird hierdurch in die Lage versetzt, das aktuelle politische Tagesgeschehen unter rechtlichen Aspekten besser einordnen und verstehen zu können.

Für Informationen zur beruflichen Verwertbarkeit unserer Fernlehrgänge im Rahmen des seit dem 01.07.2008 geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes klicken Sie bitte hier.

Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen, der Beginn kann individuell auch während eines laufenden Monats gewählt werden.

Zur Anmeldung muss das Anmeldeformular (Fernunterrichtsvertrag) ausgefüllt und uns übersandt werden (postalisch, Fax oder per E-Mail).

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Vertragsbestätigung und eine Rechnung sowie weitere Informationen zu Ablauf.

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